Möchte ein Rentner dauerhaft im Ausland leben, sollte er einiges berücksichtigen, damit er seine gesetzliche Altersrente trotz Umzug lückenlos weiter erhält.

Wenn man im Rentenalter auswandern will

17.9.2018 (verpd) Wer eine gesetzliche Alters- oder Hinterbliebenenrente erhält, kann auch ins Ausland ziehen, ohne den Rentenanspruch zu verlieren. Allerdings kann es zu Problemen bei der Überweisung an eine ausländische Bankverbindung kommen, wenn der Auswanderer bestimmte Kriterien nicht einhält.

Eine gesetzliche Alters- oder Hinterbliebenenrente wird auch an denjenigen ausgezahlt, der dauerhaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden aktuell gesetzliche Rentenbezüge in rund 200 verschiedene Länder weltweit gezahlt. Wer jedoch den zuständigen Rentenversicherungs-Träger nicht frühzeitig über den geplanten Umzug informiert, muss damit rechnen, dass die Auszahlung ausbleibt.

Denn die Bearbeitungszeit, die benötigt wird, um die Adresse und die Überweisungs-Formalitäten entsprechend zu ändern, beträgt rund zwei Monate. Laut DRV sollte der Rentenbezieher daher spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wohnortwechsel dem zuständigen Rentenversicherungs-Träger die notwendigen Daten zur Verfügung stellen. Anderenfalls könnte die Rente nicht zum gewohnten Zeitpunkt ausbezahlt werden und es könnten Rückbuchungskosten entstehen.

Was dem Rentenversicherungs-Träger zu melden ist

Der Rentenversicherungs-Träger ist für die entsprechende Meldung neben der Staatsangehörigkeit des Rentners über die neue Anschrift im Ausland sowie die Bankverbindung, auf die die Rente künftig überwiesen werden soll, zu informieren. Die Bankverbindung, also die internationale Bankleitzahl (Bank Identifier-Code, kurz BIC) und Kontonummer (International Bank Account Number, kurz IBAN) muss dabei immer mitangegeben werden – selbst dann, wenn die Rente weiterhin auf das bisherige Bankkonto gehen soll.

Bankspesen und Kursverluste, die eventuell beim Transfer der Rente in das Ausland anfallen, muss der Rentner selbst übernehmen, wie der DRV weiter betont. Laut DRV kann die Umzugsmeldung in Verbindung mit dem Personalausweis mit elektronischer Identitätsfunktion oder einer Signaturkarte auch online erfolgen.

Die genaue Anschrift ist auch deshalb wichtig, da die DRV in vielen Staaten zum Teil jedes Jahr prüft, ob der Rentenbezieher noch lebt und die Rente weitergezahlt werden kann. Dazu wird dem Rentner eine sogenannte Lebensbescheinigung zugesandt, die er zeitnah ausgefüllt, unterschrieben und von einer amtlichen Stelle bestätigt an den deutschen Rentenversicherungs-Träger zurücksenden muss. Wer diese Aufforderung des DRV ignoriert, riskiert, dass die Rentenzahlung ausgesetzt oder sogar ganz eingestellt wird.

Sich frühzeitig beraten lassen

Grundsätzlich empfiehlt die DRV, sich rund drei Monate vor der geplanten Auswanderung beim zuständigen Rentenversicherungs-Träger beraten zu lassen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Weitere Details zum Thema Rente im Ausland enthält der Webauftritt des DRV. Abgeklärt werden sollte zudem der Kranken- und Pflegeversicherungs-Schutz im Ausland.

Wer eine Riester-Rente bezieht und innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) umzieht, muss übrigens laut DRV die bereits erhaltenen staatlichen Förderungen wie Zulagen nicht zurückzahlen und erhält seine Riester-Rente weiter. Bei einem Umzug in ein Land außerhalb der EU und des EWR wird auch die Riester-Rente weiter ausbezahlt, allerdings sind die erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen zurückzuzahlen.

Eine private Lebens- oder Rentenversicherung zahlt nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer die vertraglich vereinbarten Leistungen wie eine Kapitalsumme oder eine monatliche Altersrente übrigens weltweit aus. In jedem Fall ist es auch hier wichtig, den jeweiligen Versicherer über eine Wohnort- und/oder Bankverbindungs-Änderung frühzeitig zu informieren, damit die Überweisungen lückenlos erfolgen können.