LEISTUNGEN

FÜR GEWERBEKUNDEN

Versicherung gegen die Haftpflichtgefahren aus der selbständigen Ausübung eines freien Berufes (Architekten- und Ingenieur-Haftpflichtversicherung, Arzthaftpflichtversicherung, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung).

Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994

Die bAv bedient sich unterschiedlicher Gestaltungsformen. Man differenziert bei Ihnen danach, ob das Unternehmen selbst oder eine andere Einrichtung Träger der Versorgung ist.

Es werden fünf Gestaltungsformen unterschieden.

  • a) Direktzusage: Der Betrieb selbst geht die Pensionsverpflichtungen ein, die durch zu bildende Pensionsrückstellungen abgesichert werden.
  • b) Versorgung über eine Pensionskasse
  • c) Versorgung über eine Unterstützungskasse
  • d) Direktversicherung

bei einem Lebensversicherungsunternehmen, wobei der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Beitragszahler, der Arbeitnehmer Bezugsberechtigter ist.

Quelle Gabler Versicherungslexikon 1994

Versicherung des Haftpflichtrisikos für alle denkbaren Betriebe (Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft) aus allen Eigenschaften und Betätigungen, die üblicherweise dem Betriebszweck dienen.

Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994

Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) handelt es sich um eine Krankenzusatzversicherung in Form einer Gruppenversicherung. Sie kann ausschließlich arbeitgeberfinanziert sein (obligatorische bKV) oder arbeitnehmerfinanziert (fakultative bKv).

Bezeichnung für Versicherungssparten und –arten, die Schäden durch das Ausbleiben von Erträgen ersetzen. Sie sind weitgehend nach dem Muster der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung ausgerichtet. Die Unterschiede bestehen vor allem im Umfang der versicherten Gefahren und in speziellen Sonderregelungen. Im einzelnen sind zu nennen: Klein-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (KBU), Mittlere Feuer- Betriebsunterbrechungs-Versicherung, Technische Betriebsunterbrechungsversicherung, Kranken-Betriebsunterbrechungsversicherung*, Tierseuchenversicherung.

Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994

*Praxisausfallversicherung (Kommentar des Verfassers)

besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung, die sich selbständig für Betriebe der Lebensmittelverarbeitung, insbesondere Fleischereibetriebe, entwickelt hat. Die Betriebsschließungsversicherung deckt den Ausfallschaden, der dadurch entsteht, dass eine Behörde den Betrieb im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse zur Seuchenbekämpfung schließt.

Berufshaftpflicht für Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder (Organhaftpflicht)…

Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994

Die D&O Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht für Vorstände, Aufsichtsräte, leitende Angestellte, Geschäftsführer bzw. die Berufshaftpflicht der Manager. Sie schützt deren Privatvermögen und bietet eine Absicherung bei Schadenersatzansprüchen von Kunden und Lieferanten (Außenverhältnis) und bei Ansprüchen des Unternehmens (Innenverhältnis). Und sie übernimmt eine Rechtsschutzfunktion, wenn es um den Entlastungsbeweis geht.

Zweig der Technischen Versicherungen (TV), der sich aus der Schwachstromanlagenversicherung entwickelt hat, diese Bezeichnung  seit 1985 trägt und den speziellen Versicherungsbedarf deckt, der sich aus dem zunehmenden Einsatz der Elektronik ergibt. Die Elektronikversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen bei  Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis und bei Entwendung.

Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994

auch gewerbliche Feuerversicherung bzw. gewerbliche Versicherung; Sammelbezeichnung für die Geschäfts-Gebäudeversicherung und die Geschäfts-Inhaltsversicherung.

Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994

Gegenstand sind Geschäftsgebäude. Eine Gleitende Neuwertversicherung ist möglich. An die Feuerversicherung können folgende Zweige angebündelt werden: Leitungswasserversicherung, Sturmversicherung, Mietverlustversicherung, …

Versichert werden Geschäfte und Betriebe (…). Zum Geschäftsinhalt gehören die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie die gesamten Vorräte bzw.  Waren. Die Versicherung kann auch auf Bargeld, Urkunden und Geschäftsunterlagen ausgedehnt werden. In der Regel wird für den Geschäftsinhalt eine gebündelte Geschäfts-Inhaltsversicherung mit den Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm summarisch (d.h. in einer Position) abgeschlossen. Als besondere  Ausgestaltungen kommen in Betracht: Stichtagsversicherung, Bruchteilversicherung und Freizügigkeit.

Versicherungsform der Kraftfahrtversicherung, die Haftpflicht- und Fahrzeugschutz miteinander kombiniert (Sammelversicherung). Der Versicherungsschutz umfasst  zwei Bereiche:

  • a) Fahrzeuge, die der Pflichtversicherung unterliegen, solange sie mit einem roten Kennzeichen versehen sind
  • b) fremde Fahrzeuge in Obhut des Betriebes zu einem dem Betrieb entsprechenden Zweck; eigene und fremde versicherungspflichtige Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen oder ein   amtliches Kennzeichen benötigen, aber nicht führen oder zugelassen sind.

Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994

Die Flottenversicherung versichert den gesamten Fuhrpark einer Firma. In der Regel geschieht dies über einen Rahmenvertrag, der je nach Branche oder Anzahl der zu versichernden Fahrzeuge unterschiedlich gestaltet werden kann.
Es gibt in bestimmten Konstellationen die Möglichkeit bereits ab einem Fahrzeug einen Flottenvertrag einzurichten. Übliche Flottenmodelle beginnen jedoch erst ab 3 ziehenden Fahrzeugen, die sogenannte „Kleinflotte“.
Je größer die Anzahl der ziehenden Fahrzeuge ist, kommen weitere Versicherungsmodelle zum Zuge. Es können z.B. Stückbeiträge je Fahrzeugkategorie vereinbart werden oder Bonus/Malus- Systeme.

Zur Handel- und Handwerksversicherung gehören die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung. Sie greifen bei Schäden, die vom Umgang mit den Fahrzeugen ausgehen, mit denen es der Kfz-Betrieb bei seiner betrieblichen Tätigkeit zu tun hat, ausgehen.

Beispiele für die Kfz-Haftpflichtversicherung:
Schäden Dritter durch den Gebrauch des Fahrzeugs, z. B. bei Probe- und Überführungsfahrten, beim Rangieren oder Beladen

Beispiele für die Kaskoversicherung:
Schäden am Fahrzeug, z. B. durch Unfälle, Sturm, Hagel oder Diebstahl vom Betriebsgelände

Die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind rechtlich selbstständige Verträge.

Zusammenfassende Bezeichnung für mehrere Arten der Technischen Versicherungen (TV), deren bedeutendste und älteste Sparte sie ist. Versicherungsschutz für stationäre Anlagen bietet die Maschinenbetriebsversicherung, für bewegliche Geräte die Maschinenversicherung für fahrbare und transportable Sachen. Versicherungsnehmer ist in der Regel der Betreiber, der nicht Eigentümer zu sein braucht.

Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994

Zweig der Technischen  Versicherung (TV). Im Rahmen der Montageversicherung werden die Interessen aller an der Montage und Inbetriebsetzung einer versicherten Anlage beteiligten Unternehmen (Bauherr, Planungsfirma, Montagefirma, Herstellerfirmen sowie deren sämtliche Subunternehmer) gedeckt. Gegenstand der Montageversicherung sind das Montageobjekt, Montageausrüstung und Fremde Sachen. Das Montageobjekt stellt den wesentlichen Teil der versicherten Sachen dar. Versichert werden können insbesondere Maschinen und maschinelle Einrichtungen sowie Konstruktionen aller Art. …

Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994

z.B.: Filmausfallversicherung, Kautionsversicherung, Kreditversicherung, Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung, Veranstaltungs-Ausfallversicherung, Waldbrandversicherung, Landwirtschaftliche Versicherung, Lagerversicherung, usw.

Schadenversicherung gegen eine Vielzahl von Gefahren, die während der Dauer der Bewegung oder der Bewegungsbereitschaft mit den verschiedenen vertraglich festgelegten Interessen an einem Transportmittel oder einem transportierten Gut verbunden sind.

Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994

Haftpflichtversicherung für Berufe, deren Fehlverhalten bei der Berufsausübung nicht zu Personen- oder Sachschäden, sondern zu reinen Vermögensschäden führt. In Betracht kommen Berufsgruppen, die vorwiegend anwaltliche, beratende, beurkundende, gutachterliche, richterliche und verwaltende Aufgaben wahrnehmen (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater*). Für einige dieser Berufe besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.

Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994

*weitere Berufsgruppen z.B.: Hausverwalter, Werbeagenturen, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenberater … (Kommentar des Verfassers)

Zweig der Kreditversicherung, die dem Versicherungsnehmer Schutz gegen Vermögensschäden bietet, die von dritten Personen (Vertrauenspersonen) durch unerlaubte Handlungen verursacht werden. Besondere Formen: Computer-Missbrauch-Versicherung, Eigenschadenversicherung, Notardeckung und Personenkautionsversicherung.

Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994

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