Fallen EDV- und Kommunikationssysteme in einem Unternehmen aus, kann dies nicht nur zum Betriebsstillstand führen, sondern auch hohe finanzielle Auswirkungen haben. Mit einem passenden Versicherungsschutz bleiben diese Kosten jedoch kalkulierbar.
Wenn die Firmen-IT ausfällt
3.6.2024 (verpd) Die meisten Unternehmen müssten mit erheblichen Betriebsstörungen oder gar einem Betriebsstillstand rechnen, wenn es zu Funktionsstörungen innerhalb der betriebseigenen IT-Systeme kommt. Je vernetzter und umfangreicher die EDV-Ausstattung in einem Betrieb ist, desto vielfältiger sind die betrieblichen und letztendlich auch die finanziellen Folgen. Es gibt jedoch Versicherungspolicen, die diese Risiken absichern.
In der Regel reicht für eine Firma eine Geschäfts- oder auch Inhaltsversicherung nicht aus, um das finanzielle Kostenrisiko, das ein IT-Schaden mit sich bringen kann, ausreichend abzudecken. Zwar sind in solchen Policen das Betriebsinventar wie Büromöbel und auch die IT-Anlagen versichert, der Versicherungsschutz besteht jedoch nur für Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Einbruch-Diebstahl/Raub, ausgetretenes Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht werden.
Die elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte können jedoch durch eine Vielzahl weiterer Gefahren beschädigt oder zerstört werden. Typische weitere Schadensrisiken sind unter anderem eine Überspannung, Bedien- oder Materialfehler, aber auch Angriffe von außen, beispielsweise durch Cyberkriminelle. Einen umfassenden Versicherungsschutz für solche und andere Risiken bieten zwei Policen, nämlich die Elektronik- und die Cyberversicherung.
Eine Elektronikversicherung …
In einer Elektronikversicherung sind elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte versichert. Dazu gehören Computer, Notebooks, Tablets, Drucker, Kopierer, Scanner, Router, Telefonanlagen, Faxgeräte, Zeiterfassungsgeräte, Türschließanlagen, aber auch Klima-, Alarm- und Videoanlagen. Wenn vorhanden, können zudem elektronische Diagnose-, Mess-, Prüf- und Steuerungstechnik-Geräte, Kassen, Waagen, Medien- und Präsentationstechnik mitversichert sein.
Die Police übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für die notwendige Instandsetzung beziehungsweise Reparatur. Sollte dies nicht mehr möglich oder rentabel sein, werden auch die Kosten für eine Neuanschaffung der versicherten Elektronikgeräte und -anlagen im vereinbarten Umfang erstattet.
Eine Elektronikversicherung ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung, das heißt, Versicherungsschutz besteht für die elektronischen sowie die elektrotechnischen Anlagen und Geräte bei fast allen Sachschäden. In der Regel sind alle Gefahren, die nicht ausdrücklich in der Police und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausgenommen oder nicht vorhersehbar sind, versichert.
… bietet einen Allgefahrenschutz
Versichert sind neben den Schadensrisiken, die in einer Geschäfts- oder Inhaltsversicherung abgedeckt sind, auch Überspannungs-, Induktions-, Schmor- und Sengschäden sowie Schäden durch Feuchtigkeit sowie durch Bedienungs-, Konstruktions- und Materialfehler. Sogar Schäden durch Überschwemmung, Frost, einfachen Diebstahl, Vandalismus oder eine vorsätzliche Beschädigung der IT-Anlagen durch Dritte wie Sabotage sind hier mit abgedeckt.
Nur wenige Gefahren sind nicht abgesichert, dazu gehört eine vorsätzliche Beschädigung durch den Versicherungskunden oder seines Repräsentanten, Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Terrorismus sowie durch Kernenergie und nukleare Strahlung.
Gefahren, die bereits über eine bestehende Geschäfts- oder Inhaltsversicherung abgesichert sind, wie Brand, Sturm oder Einbruch-Diebstahl, können oft optional von der Elektronikpolice ausgeschlossen werden, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Damit reduziert sich in der Regel auch der Versicherungsbeitrag für die Elektronikversicherung.
Sinnvolle Zusätze: vom Ertragsausfall …
Eine sinnvolle Ergänzung sind die von einigen Versicherern als Einzelpolicen oder als Zusatz zur Elektronikversicherung angebotenen Mehrkosten- und Softwareversicherungen sowie Ertragsausfall- oder -Betriebsunterbrechungsversicherungen.
Die beiden letzteren übernehmen je Vertragsvereinbarung bei einem Betriebsstillstand aufgrund eines versicherten Sachschadens der EDV-Anlage für die Zeit der Schadenbehebung den dabei entgangenen Gewinn sowie die anfallenden betrieblichen Fixkosten.
… bis zur Kostenübernahme von gemieteter EDV
Die Mehrkostenversicherung erstattet nach einem versicherten Schaden am IT-System die Kosten für Maßnahmen, die notwendig sind, damit eine durch die Beschädigung der EDV bedingte Betriebsunterbrechung so kurz wie möglich ausfällt. Dazu zählen die Kosten, die anfallen, um zusätzliche Arbeitskräfte oder Dienstleister hinzuzuziehen, damit der Schaden an der IT schnellstmöglich behoben wird.
Auch Ausgaben, die bei einer vorübergehenden Anmietung von EDV-Geräten oder einem externen Rechenzentrum entstehen, um eine Betriebsstörung durch die beschädigte EDV so gering wie möglich zu halten, können optional abgesichert werden.
Da in einigen Elektronikversicherungen hauptsächlich die Hardware versichert ist, bieten Versicherer oft auch eine Softwareversicherung mit an. Je nach Vertragsvereinbarung sind hier die Kosten für die Wiederherstellung von zerstörten, verloren gegangenen oder veränderten Daten und Programmen, versichert, die durch versicherte Sachschäden an der IT-Anlage oder an den Datenträgern verursacht wurden.
In einigen Softwareversicherungen können auch Schäden infolge Sabotage durch Dritte mitversichert werden.
Besonders wichtig: Die Cyberversicherung
Eine der wichtigsten Policen in unserer Zeit ist für Unternehmen die Cyberversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz für Schäden infolge von Cyberrisiken, zum Beispiel durch Hackerangriffe und Schadprogramme wie Viren, Würmer oder Trojaner. Erstattet werden mitunter die Kosten für die Wiederherstellung oder Systemkonstruktion bei beschädigten oder gelöschten Daten.
Je nach Policenvereinbarung werden zur Schadenanalyse, Beweissicherung und Schadenbegrenzung nach einer Cyberattacke auch IT-Forensiker, Krisenkommunikations-Spezialisten und Anwälte für IT- und Datenschutzrecht zur Verfügung gestellt oder die Kosten dafür gezahlt.
Wenn in der Cyberversicherung miteingeschlossen, werden auch die wirtschaftlichen Schäden einer Betriebsunterbrechung nach einer Cyberattacke übernommen.
Grundsätzlich ist es für eine bedarfsgerechte Absicherung aufgrund der Vielzahl der Gefahren und der unterschiedlichsten Versicherungslösungen, die dazu auf dem Markt angeboten werden, sinnvoll, sich von einem Versicherungsvermittler beraten zu lassen.