Ein gesetzlich krankenversicherter Patient muss, wenn er einen Zahnersatz benötigt, mit hohen Kosten, die er selbst zu tragen hat, rechnen. Ab Oktober 2020 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung zwar einen höheren Kostenanteil, aber auch künftig bei Weitem nicht alles.
Zahnersatz: Krankenkassen zahlen einen höheren Zuschuss
31.8.2020 (verpd) Bisher erhielt ein Patient, wenn er einen Zahnersatz wie eine Krone oder eine Prothese benötigte, einen sogenannten Festkostenzuschuss von 50 Prozent. Dieser wird sich ab Oktober 2020 auf 60 Prozent erhöhen. Dennoch bleiben einem Betroffenen weiterhin hohe Eigenkosten für einen Zahnersatz – je nach gewünschten Leistungen auch deutlich mehr als 40 Prozent der anfallenden Gesamtkosten.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beziehungsweise die Krankenkasse als Träger der GKV übernimmt bei einem notwendigen Zahnersatz wie einer Krone, einer Brücke oder einer Prothese nur einen gesetzlich festgelegten Fest(kosten)zuschuss. Dieser beträgt aktuell maximal 50 Prozent der Kosten für eine sogenannte Regelversorgung. Darunter versteht man einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz, also eine notwendige Zahnkrone, -brücke oder -prothese in einfacher Ausführung.
Wer mindestens fünf oder zehn Jahre hintereinander jährlich zum Zahnarzt zur Kontrolle geht und dies in einem Bonusheft bestätigen lässt, hat Anspruch auf einen zusätzlichen Bonus von bis zu 30 Prozent zum Festkostenzuschuss. Nach fünf Jahren regelmäßiger Kontrolle übernimmt die Krankenkasse dann insgesamt 60 Prozent und nach zehn Jahren 65 Prozent der Regelversorgungskosten. Ab 1. Oktober 2020 wird es nun einen höheren Festkostenzuschuss und auch insgesamt eine höhere Kostenübernahme mit einem bestätigten Bonusheft geben.
Festkostenzuschuss-Erhöhung zum 1. Oktober 2020
Im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetzes wird nämlich der Festkostenzuschuss zum 1. Oktober 2020 von 50 auf dann 60 Prozent erhöht. „Im Zuge dessen steigen auch die Boni, die Versicherte erhalten, die mit ihrem Bonusheft eine regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, von 60 Prozent beziehungsweise 65 Prozent auf 70 Prozent beziehungsweise 75 Prozent“, wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kürzlich mitteilte.
Doch trotz der Erhöhung des Festkostenzuschusses muss der Patient beim Zahnersatz weiterhin einen hohen Eigenanteil aus der eigenen Tasche zahlen, wie folgendes Beispiel zeigt: Muss bei einem Erwachsenen ein vorderer Backenzahn ersetzt werden, betragen die Kosten für die Regelversorgung mittels einer Zahnbrücke rund 1.000 Euro. Ohne ein Bonusheft beläuft sich aktuell der Festkostenzuschuss durch die Krankenkasse auf 50 Prozent der Regelversorgungskosten, also etwa 500 Euro.
Die anderen 500 Euro müsste der Patient selbst tragen. Mit Bonusheft zahlt die Krankenkasse insgesamt bis zu 650 Euro, der Eigenanteil des Patienten liegt dann bei 350 Euro. Durch die Erhöhung werden als Festkostenzuschuss ohne Bonusheft ab 1. Oktober 2020 im genannten Beispiel dann 600 Euro übernommen – die restlichen 400 Euro muss der Patient zahlten. Mit einem für zehn Jahre bestätigten Bonusheft trägt die Krankenkasse dann 75 Prozent der Kosten, also 750 Euro, die verbleibenden 250 Euro sind vom Patienten aufzubringen.
Hoher Eigenanteil bleibt weiterhin
Möchte ein Patient jedoch einen höherwertigen Zahnersatz, als es die Regelversorgung vorsieht, hat er alle Kosten, die über den Festkostenzuschuss hinausgehen, selbst zu tragen. Wird im genannten Beispiel statt einer reinen Metallbrücke, welche als Regelversorgung vorgesehen ist, ein rund 2.000 Euro teures Implantat gewünscht, bleibt es beim Festkostenzuschuss (mit Bonus) zwischen 600 Euro und 750 Euro. Das heißt, der Patient muss die restlichen Kosten von 1.250 Euro bis 1.400 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.
Wie das Beispiel zeigt, muss trotz der Erhöhung des Festkostenzuschusses ein Patient bei einem notwendigen Zahnersatz, selbst wenn er mindestens zehn Jahre lang regelmäßig beim Zahnarzt zur Kontrolle war, immer noch einen drei- oder vierstelligen Betrag selbst zahlen.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können sich gesetzlich Krankenversicherte jedoch vor diesem Kostenrisiko schützen. Eine solche Police übernimmt entsprechend der individuellen Vertragsvereinbarung einen Großteil der Mehrkosten, die der Patient sonst selbst zu tragen hätte.