Ist bei einer Hausratversicherung die vereinbarte Versicherungssumme zu niedrig, kann dies für den Versicherungskunden teuer werden.
Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist
27.5.2019 (verpd) Wenn bei einer Hausratversicherung die in der Police vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der Wert der versicherten Sachen, kann dies im Schadenfall dazu führen, dass nur ein Teil des tatsächlichen Schadens ersetzt wird. Ist jedoch die Versicherungssumme zu hoch, kostet das unnötig Prämie.
Bei einer Hausratversicherung kann in der Regel jeder selbst entscheiden, zu welchem Wert er sein Hab und Gut versichern möchte. Diese Versicherungssumme sollte jedoch prinzipiell so hoch sein, wie der tatsächliche Wert aller in der Police versicherten Sachen sind.
Zwar hängt die Prämie für eine Hausrat-Police üblicherweise unter anderem von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab, doch wer glaubt, dass er mit einer zu niedrigen Versicherungssumme Prämien und damit Geld einspart, der irrt sich.
Die Folgen einer zu niedrigen Versicherungssumme
Denn im Schadenfall prüft der Versicherer, welchen Wert die versicherten Sachen am Schadentag tatsächlich gehabt haben. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass der Wert der versicherten Sachen höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme, besteht eine sogenannte Unterversicherung. Das bedeutet, der Versicherer muss den Schaden nicht voll ersetzen, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil.
Wer beispielsweise eine Versicherungssumme angibt, die 30 Prozent unter dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen liegt, erhält im Schadenfall auch eine Entschädigung, die 30 Prozent unter dem eigentlichen Schadenwert liegt.
Das heißt, der Geschädigte müsste die Differenz selbst tragen, was je nachdem um ein x-Faches teurer ist als die bisherige Prämienersparnis durch die zu niedrige Versicherungssumme.
Beispiel einer Unterversicherung
Beispiel: In einer Hausratversicherung wurde eine Versicherungssumme von 60.000 Euro vereinbart. Der tatsächliche Wert des Hausrates beträgt jedoch 100.000 Euro. Es liegt somit eine Unterversicherung in Höhe von 40 Prozent vor. Wenn bei einem Brand ein Totalschaden entsteht, das heißt, alle versicherten Sachen im Wert von 100.000 Euro wurden dabei beschädigt, müsste die Hausratversicherung aufgrund der bestehenden Unterversicherung nur 60.000 Euro, also die vereinbarte Versicherungssumme zahlen.
Die restlichen 40.000 Euro Schaden hätte der Versicherungskunde selbst zu tragen. Die Unterversicherungs-Regelung greift übrigens nicht nur bei einem Totalschaden, sondern auch bei einem Teilschaden. Werden im genannten Beispiel nicht alle versicherten Sachen durch den Brand beschädigt, sondern beträgt die tatsächliche Schadenhöhe beispielsweise 50.000 Euro, erhält der Versicherungskunde aufgrund der bestehenden Unterversicherung 40 Prozent weniger und damit 30.000 Euro.
Hinweis: Die Prämienersparnis, die eine zu niedrig vereinbarte Versicherungssumme im Vergleich zu einer tatsächlich notwendigen Versicherungssumme bringt, beträgt in der Regel weit weniger als 100 Euro im Jahr.
Optionaler Unterversicherungs-Verzicht
Es ist jedoch nicht immer einfach, den exakten Wert der versicherten Sachen zu bestimmen, da sich beispielsweise im Lauf der Zeit häufig auch die versicherten Sachen und damit die Werte ändern. Viele Versicherer bieten daher eine Möglichkeit an, damit zumindest bei Teilschäden eine Unterversicherung nicht angerechnet wird.
In vielen Hausratversicherungs-Policen kann zum Beispiel ein Unterversicherungs-Verzicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme vereinbart werden, wenn die Versicherungssumme nach einer vom Versicherer vorgegebenen Faustformel berechnet wird. Ein solcher Unterversicherungs-Verzicht ist zum Beispiel bei einigen Versicherern möglich, wenn in der Hausrat-Police die Versicherungssumme mindestens 600 oder 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt.
Dieser Unterversicherungs-Verzicht wirkt sich allerdings nur bei Teilschäden aus, denn grundsätzlich gilt, dass maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt wird – auch bei einem Totalschaden. Ist der Schaden höher als die vereinbarte Versicherungssumme, wird also maximal die Versicherungssumme vom Versicherer ausbezahlt.
Was bei der Ermittlung der Versicherungssumme wichtig ist
Deswegen ist es prinzipiell empfehlenswert, den tatsächlichen Wert der versicherten Sachen zu ermitteln und die entsprechende Versicherungssumme zu vereinbaren. Dies gilt besonders bei einem hochwertigen Hausrat, denn hier kann es vorkommen, dass die nach einer Faustformel berechnete Versicherungssumme nicht ausreicht, um im Totalschaden ausreichend abgesichert zu sein. Grundsätzlich sollte der Wert der versicherten Sachen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls die Versicherungssumme der Hausrat-Police angepasst werden.
Wichtig zu wissen ist bei der Festlegung der passenden Versicherungssumme, dass in den meisten Hausrat-Policen die versicherten Sachen wie Möbel, Kleidung und heimische Elektrogeräte bis auf wenige Ausnahmen zum Neuwert abgesichert sind. Im Schadenfall wird also der Preis, der für die Neuanschaffung der beschädigten Gegenstände benötigt wird, ersetzt.
Für die Ermittlung der passenden Versicherungssumme ist daher der Neuwert der versicherten Sachen zugrunde zu legen. Übrigens, auch in anderen Sachversicherungen wie bei einer Wohngebäudeversicherung ist es wichtig, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen entspricht, um im Schadenfall eine Unterversicherung zu vermeiden.