Die Behörde (Bafin) nimmt zur stückweisen Veräußerung der eigenen vier Wände eine klare Position ein. Sie benennt dabei diverse Details, die gegen diese Option sprechen.

Versicherungsaufsicht warnt vor Teilverkauf der eigenen Immobilie

Die Meinungen von Verbraucherschützern und selbsternannten Experten gehen zum noch jungen Angebot des Immobilien-Teilverkaufs auseinander. Jetzt hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) Stellung bezogen. Ergebnis: Die Finanzaufsicht rät Verbrauchern von diesem Modell – oft eingesetzt, um die Bezüge im Alter aufzubessern – ab.

In einer Verbraucherinformation und einem ergänzenden Podcast legt die Aufsichtsbehörde ihre Argumente für die Warnung dar: „Ein Teilverkauf ist spekulativ und mit erheblichen Risiken verbunden. Das Nutzungsentgelt, das Sie künftig an den Miteigentümer der Immobilie zahlen müssen, ist erheblich“, schreibt die Bafin dazu.

Könne der Teilverkäufer dieses Geld für die Nutzung der eigenen Immobilie nicht mehr zahlen, drohe sogar ein Auszug wider Willen. Ein weiteres Risiko sehen die Aufseher, wenn das Unternehmen, das den Immobilienteil gekauft hat, pleitegeht. Und: „Die laufenden Kosten der Immobilie tragen Sie oft voll – obwohl es neben Ihnen einen Miteigentümer gibt“, warnt die Finanzaufsicht deutlich.

Das Fazit: Verbraucher sollten den allgegenwärtigen Werbeversprechen für Immobilen-Teilverkäufe nicht blind vertrauen. Die Stiftung Warentest warnt ebenfalls vor der Option, das selbstgenutzte Eigenheim teilweise zu verkaufen. Finanzexperten vertreten dazu verschiedene Positionen.