In Deutschland werden bald neue Heizungsanlagen, beispielsweise in Form von Wärmepumpen, Einzug halten. Zahlreiche Schadensrisiken können die Anlage beschädigen oder auch zerstören. Es gibt jedoch entsprechende Absicherungslösungen.
Umfassender Versicherungsschutz für Wärmepumpen
12.6.2023 (verpd) Immer mehr Heizungen werden nicht zuletzt aufgrund der steigenden Öl- und Gaspreise sowie der gesetzlichen Vorgaben auf Luft-, Erd- oder Grundwasserwärmepumpen umgestellt. Die Hauseigentümer sollten sich diesbezüglich aktiv über den Versicherungsschutz von neuen Wärmepumpen informieren.
Der Klimawandel zwingt zu einer höheren Energieeffizienz. Dies gilt auch für Wohngebäude. Die Bundesregierung informiert in ihrem Webportal unter dem Stichwort „Klimafreundlich Heizen: Neues Gebäudeenergiegesetz kommt“, dass ab dem 1. Januar 2024 „möglichst“ jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden soll.
Zudem heißt es: „Bestehende Heizungen können weiterlaufen und repariert werden. Es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen, einen starken sozialen Ausgleich – und umfangreiche Förderung.“
Vor Heizungseinbau Vermittler kontaktieren
Früher oder später wird aber eine neue Heizung notwendig. Daher interessieren sich schon heute viele Hauseigentümer für klimafreundliche Geräte. Zumindest der Versicherungsschutz ist kein Problem, wie eine Umfrage bei einigen Wohngebäudeversicherern ergab.
Auch neuartige Heizungen wie die vor dem Haus installierten und mit Leitungen und Rohren mit dem Gebäude verbunden Wärmepumpen können in die bestehenden Wohngebäude-Versicherungsverträge eingeschlossen werden. Sinnvoll ist es aber trotzdem, mit Versicherer und Vermittler vor Einbau der Heizung Kontakt aufzunehmen.
In einer Wohngebäudeversicherung sind üblicherweise Gebäudeschäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel sowie bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser abgesichert.
Wer auch das Diebstahlrisiko der fest mit dem Gebäude verbunden Wärmepumpen abgesichert haben möchte, kann dies oftmals in den Versicherungsumfang vieler Wohngebäude-Policen gegen Aufpreis optional miteinschließen.
Auch eine Allgefahrendeckung ist zum Teil möglich
Manche Versicherer bieten als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung gegen Mehrprämie auch einen Allgefahren-Schutz an. Dieser versichert unter anderem Schäden durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheits-Einrichtungen sowie Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel.
Selbst Schäden durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit sind inkludiert. Häufig sind auch Vandalismusschäden mit abgedeckt – und dies kann durchaus sinnvoll sein, denn viele Anlagen sind vor dem Haus installiert und dadurch auch für Zerstörungswütige leicht erreichbar.
Was vor der Installation zu beachten ist
In der Regel nicht über eine Wohngebäudepolice abgesichert, ist eine im Garten abgeladene, aber noch nicht angeschlossene Anlage. Die Wärmepumpe muss also angeschlossen sein, damit sie, wenn vereinbart, versichert ist.
Bevor die zur Installation bestimmte Anlage geliefert und im Garten abgestellt wird, sollte man sich vom Handwerker schriftlich bestätigen lassen, dass er das Diebstahlrisiko bis zu Inbetriebnahme trägt. Das könnte sogar den Einbau beschle