Jeden Tag gibt es hierzulande statistisch gesehen über 23.400 Gerichts- und Strafverfahren. Ist man jedoch in einem Gerichtsverfahren als Kläger oder Beklagter betroffen, drohen oftmals hohe Prozesskosten. In vielen Fällen bietet eine passende Rechtsschutzpolice diesbezüglich Kostenschutz.
Millionen Konflikte werden jährlich vor Gericht ausgetragen
13.5.2019 (verpd) Nicht immer lässt sich ein Streit mit einer anderen Person oder mit einem Unternehmen ohne Rechtsanwalt oder Gerichtsprozess klären. Ebenso ist die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat begangen zu haben, oftmals nicht ohne Rechtsbeistand möglich. Sein Recht einzufordern birgt jedoch ein hohes Kostenrisiko. Denn je nach Art oder Ausgang des Verfahrens kann es sein, dass man als Kläger oder Beklagter die Gerichtskosten sowie die eigenen oder sogar die gegnerischen Anwaltskosten komplett oder zum Teil selbst tragen muss.
Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden alleine in 2017 fast 8,6 Millionen Gerichts- und Strafverfahren in Deutschland abgeschlossen. Das sind im Durchschnitt mehr als 23.400 Verfahren jeden Tag. Fast zwei Millionen Verfahren betrafen das Zivilrecht. Dabei handelt es sich um privatrechtliche Streitigkeiten wie Miet- oder Nachbarschafts-Streitigkeiten, Konflikte zwischen Kunde und Händler, Anforderungen von Schadenersatz- oder Schmerzensgeld nach einem Unfall oder auch Familienstreitigkeiten.
Des Weiteren wurden über 722.000 Prozesse durch Strafgerichte, 385.000 Gerichtsfälle bei Sozialgerichten, fast 360.000 Verfahren durch Arbeitsgerichte, etwa 222.000 Verfahren von Verwaltungsgerichten und knapp 38.000 Gerichtsfälle durch Finanzgerichte entschieden. Außerdem gab es fast 4,9 Millionen abgeschlossene staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, also Fälle, bei denen ein Verdacht auf eine vorliegende Straftat – von Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikten bis hin zu Körperverletzung oder Mord – bestand.
Hohes Kostenrisiko
Bei vielen Streitigkeiten vor Gericht berechnen sich die Prozesskosten wie Gerichts- und Anwaltskosten unter anderem nach der Höhe des Streitwerts: je höher der Streitwert, desto höher das Kostenrisiko, das man als Kläger oder Beklagter bei einem Rechtsstreit trägt. Das gilt zum Beispiel auch, wenn man von einem Unfallverursacher Schadenersatz und Schmerzensgeld per Gerichtsklage einfordern will.
Verliert man einen Prozess oder wurde ein Vergleich geschlossen, hat man in vielen Fällen die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen und auch des gegnerischen Anwalts ganz oder anteilig zu tragen. Bei einem Arbeitsgerichtsstreit trägt sogar jeder Beteiligte in der ersten Instanz selbst seine Gerichts- und die eigenen Anwaltskosten – und zwar egal, ob man den Prozess verliert oder gewinnt. Mit einer passenden Rechtsschutz-Versicherung lässt sich das Kostenrisiko, das besteht, wenn man per Anwalt oder auch per Gerichtsprozess sein Recht einfordert, für zahlreiche Fälle absichern.
Kostenschutz für zahlreiche Fälle möglich
Eine bestehende Rechtsschutz-Police übernimmt im Versicherungsfall zum Beispiel die anfallenden Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten. Auch die Kosten für Streitigkeiten vor einem Sozial-, Arbeits- oder Verwaltungsgericht sind je nach vereinbartem Versicherungsumfang abgesichert. Selbst die Verteidigung vor Gericht, wenn dem Versicherten in manchen Lebensbereichen ein Vergehen vorgeworfen wird, kann je nach Vertragsvereinbarung mitversichert sein.
Damit die Beiträge für alle Versicherungskunden bezahlbar bleiben, sind nicht alle Rechtsstreitigkeiten versicherbar. So gibt es normalerweise keine Rechtsschutzdeckung bei der Begehung eines Verbrechens, bei Streitigkeiten rund um den Hausbau oder bei Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen. Auch Erb- und Ehestreitigkeiten vor Gericht sind in der Regel nicht versichert.
Bedarfsgerechte Absicherung
Um bedarfsgerecht die Kostenrisiken des Einzelnen passend abzusichern, werden verschiedene Rechtsschutzvarianten angeboten. Eine Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung deckt zum Beispiel die Prozesskosten für Rechtsstreitigkeiten im privaten und beruflichen Bereich ab. Sie hilft dem Versicherten unter anderem, sein Recht nach einer ungerechtfertigten Jobkündigung, bei Problemen mit einem neu gekauften Haushaltsgerät oder eine Schadenersatzforderung gegenüber dem Schädiger nach einem Unfall als Fußgänger durchzusetzen.
Kfz-Fahrer und -Besitzer können sich mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung bei Streitigkeiten rund um das Kfz absichern. Zum Beispiel werden die Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt und die Verteidigung in einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs eines fahrlässig begangenen Straßenverkehrsdelikts übernommen. Besonders wichtig: Bei einem Verkehrsunfall übernimmt eine solche Police auch die Kosten für die Durchsetzung von berechtigten Schaden- und Schmerzensgeld-Forderungen gegenüber dem Unfallgegner.
Günstige Kombipolicen
Für Firmen, Selbstständige und Landwirte gibt es spezielle Rechtsschutz-Policen, die ebenfalls Streitigkeiten aus beruflichen und privaten Bereichen abdecken. Für Mieter und auch Vermieter gibt es unter anderem hinsichtlich möglicher Mietstreitigkeiten eine Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz-Police. Viele Versicherer bieten auch vergünstigte Kombi-Policen wie eine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz-Police, die, sofern vereinbart, auch Mietstreitigkeiten mit abdeckt.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass der Versicherte beim ersten Anwaltstermin die bestehende Rechtsschutz-Police vorlegt, damit der Anwalt eine Leistungszusage beim Versicherer für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann. Detaillierte Informationen über die individuell passende Rechtsschutz-Police, aber auch welche Personen wie Lebenspartner oder Kinder kostenfrei in einer Police mitversichert werden können, erfährt man beim Versicherungsfachmann.