Schon wenn man beim Abschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung ein Jahr jünger wäre, als man tatsächlich ist, würde die Versicherungsprämie niedriger sein. Mit einem legalen Trick ist jedoch eine Verjüngung beim Vertragsabschluss tatsächlich möglich.

Legale Rückdatierung spart Versicherungsprämie

11.3.2019 (verpd) Wie hoch die Prämie einer Lebens- oder Krankenversicherung ist, hängt unter anderem davon ab, welches Alter der Versicherte beim Vertragsbeginn gehabt hat. Mitunter kann deshalb eine gesetzlich erlaubte Rückdatierung des Vertragsbeginns oder im Rahmen der Krankenversicherung auch eine sogenannte Anwartschafts-Versicherung durchaus rentabel sein.

Insbesondere bei der Lebens- und Krankenversicherung hängt die zu zahlende Versicherungsprämie mitunter oft vom Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn ab. Allerdings kann in beiden Versicherungsarten das für die Tarifberechnung angesetzte Eintrittsalter vom tatsächlichen Lebensalter abweichen.

Manche Kranken- und Lebensversicherer ermitteln das Eintrittsalter, nach dem sich die Prämie richtet, in dem sie das Geburtsjahr einfach vom Jahr des Versicherungsbeginns abziehen. Es gibt aber auch Lebensversicherer bei denen das neue Lebensjahr versicherungstechnisch bereits sechs Monate vor dem tatsächlichen Geburtstag beginnt.

Verjüngung auf dem Papier

In beiden Fällen kann es aus Kostengründen günstiger sein, beim Neuabschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung den tatsächlichen Versicherungsbeginn einige Zeit vor dem tatsächlichen Datum des Abschlusses zu vereinbaren und entsprechend die Prämien rückwirkend zu bezahlen.

Denn dadurch kann man erreichen, dass das Alter, nach dem sich der Versicherungsbeitrag berechnet, um ein Jahr verjüngt wird, was folglich auch eine günstigere Versicherungsprämie bedeutet.

Beispiel: Bei manchen Krankenversicherern wäre ein 1989 Geborener bei einem Vertragsbeginn, der zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2019 liegt, immer 30 Jahre alt, nämlich 2019 minus 1989. Würde man den Vertragsbeginn statt wie geplant nun zum Beispiel nicht auf den 1. April 2019 setzen, sondern auf den 1. Dezember 2018 vorverlegen, berechnet sich die Prämie nach dem 29. Lebensjahr (2018 minus 1989). Inwieweit sich eine solche Rückdatierung lohnt, sollte man vorab beim Versicherungsvermittler erfragen.

Anwartschaft konserviert Alter und Gesundheitszustand

Eine Besonderheit gibt es zudem in der Krankenversicherung. Hier besteht oftmals die Möglichkeit einer sogenannten Anwartschafts-Versicherung. Die Anwartschaft bietet sogar noch mehr Vorteile als ein rückdatierter Versicherungsbeginn, denn mit einer solchen Anwartschaft erwirbt man das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Konditionen zu versichern, wie sie bei Beginn der Anwartschaft gewesen wären. Man konserviert also die gesundheitlichen Konditionen und, wenn vereinbart, auch das Eintrittsalter, nach denen sich die Versicherungsprämie später berechnet.

Zudem wird auf eine erneute Gesundheitsprüfung bei Versicherungsbeginn der eigentlichen Krankenversicherung verzichtet, das heißt, während der Zeit der Anwartschaft eingetretene Krankheiten führen weder zu einer höheren Prämie noch zu Risikoausschlüssen. Es handelt sich also um eine vorgeschaltete Versicherung, die dann sinnvoll ist, wenn die private Krankenversicherung erst (wieder) später benötigt wird, wie dies bei Beamten oder Soldaten mit befristetem Anspruch auf eine freie Heilfürsorge der Fall sein kann.

Eine Anwartschafts-Versicherung kann auch für bisher privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die arbeitslos werden oder aus sonstigen Gründen vorübergehend die Versicherungspflicht-Grenze für eine private Krankenversicherung unterschreiten, sinnvoll sein. Auch privat krankenversicherte Selbstständige, die vorübergehend in ein versicherungs-pflichtiges Beschäftigungs-Verhältnis wechseln oder privat Krankenversicherte, die zeitweise im Ausland leben und dort krankenversichert sind, können je nachdem von einer Anwartschafts-Police profitieren