Mithilfe des europäischen Unfallberichts lassen sich die wichtigsten Fakten bei einem Unfall im In- und Ausland ganz einfach und übersichtlich dokumentieren. Für das Formular gibt es sogar eine mehrsprachige Ausfüllanleitung.
Dieses Formular (und ein Stift) gehören ins Handschuhfach
16.8.2021 (verpd) Die Aufregung ist groß, wenn man in einen Autounfall verwickelt ist. Das macht es nicht leichter, wenn es dann darum geht, den Schaden und den Unfallhergang zu dokumentieren. Besonders schwierig wird es, wenn dann noch sprachliche Barrieren hinzukommen, beispielsweise bei einem Unfall im europäischen Ausland. Eine Hilfestellung ist der europäische Unfallbericht, der nicht nur dafür sorgt, dass alle wichtigen Informationen berücksichtigt werden, sondern auch durch eine mehrsprachige Anleitung beim Ausfüllen unterstützt.
Wer ist an einem Unfall beteiligt? Wie ist es zu dem Unfall gekommen? Gibt es Zeugen? Bei welcher Versicherung ist der Unfallgegner versichert? Was ist beschädigt? Nach einem Unfall stellen sich Fragen über Fragen. Für eine einfache und schnelle Abwicklung des Schadens ist es wichtig, dass die Fakten zum Hergang, zu den Beteiligten und zum entstandenen Schaden sinnvoll dokumentiert werden. So lassen sich aufkommende Fragen im Nachgang leicht beantworten.
Komfortabel ist die Dokumentation mithilfe des Europäischen Unfallberichts. Dieses Dokument stellt sicher, dass nichts vergessen wird. Dank der mehrsprachigen Ausfüllanleitung für Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch lassen sich sogar Sprachbarrieren überwinden. Das Formular kann im Webauftritt des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. heruntergeladen oder als gedruckte Version bestellt werden.
Informationen erfassen …
Die gedruckte Version bietet jedoch zwei Vorteile: Erstens handelt es sich hierbei um Durchschreibpapier, sodass die Informationen nur einmal eingetragen werden müssen, damit alle Unfallbeteiligten den gleichen Informationsstand haben. Zudem gibt es eine mehrsprachige Ausfüllhilfe, was vor allem bei Unfällen im Ausland von Vorteil ist. Inhaltlich hingegen unterscheiden sich beide Versionen nicht. Erfassen lassen sich damit wichtige Daten, wie die Personalien der Beteiligten, die Kennzeichen der Fahrzeuge, die jeweiligen Kfz-Versicherer und eventuelle Zeugen.
Eine Unfallskizze sowie eine Auflistung von Unfallursachen gehören ebenfalls dazu. Zum Schluss wird der Bericht von den Beteiligten unterzeichnet. Trotz des Unfallberichts sollte man aber – zum Beispiel mit dem Smartphone – noch eigene Fotos anfertigen und zwar aus unterschiedlichen Perspektiven und natürlich bevor die Fahrzeuge bewegt wurden. Wichtig: Vor Ort sollte man weder schriftlich noch mündlich ein Schuldeingeständnis abgeben, da der Sachverhalt von der eigenen Kfz-Versicherung im Detail erst einmal geklärt werden muss.
… und dann die Kfz-Versicherung informieren
Jeder Beteiligte kann den Unfall bei der Kfz-Versicherung des Unfallgegners melden. Welche dies ist, sollte im Unfallbericht angegeben werden. Wird der Kfz-Versicherer nicht genannt, kann er beispielsweise mithilfe des Kennzeichens über den Zentralruf der Versicherer – Telefon 0800 2502600 oder aus dem Ausland 0049 (40) 300330300 – herausgefunden werden. Eine Kopie des ausgefüllten Unfallberichts sowie die Fotos sollten bei der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers eingereicht werden.
Außerdem sollte der Unfall spätestens innerhalb einer Woche auch der eigenen Kfz-Versicherung gemeldet werden – und zwar selbst dann, wenn man keine Schuld trägt, denn die eigene Kfz-Versicherung wehrt auch unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Hat man eine Teilschuld, trägt eine bestehende Vollkasko-Versicherung die verbleibenden Schadenkosten am eigenen Pkw abzüglich der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.