Dass die Coronamaßnahmen viel Geld gekostet haben und noch kosten werden, ist den meisten klar. Inwieweit dies nun auch die Abgaben für die gesetzliche Krankenversicherung, die die Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zu Hälfte zu tragen haben, betrifft, zeigt eine aktuelle Diskussion.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird teurer
21.9.2020 (verpd) Der Bundesgesundheits- und der Bundesfinanzminister haben sich laut einem Zeitungsbericht geeinigt, wie das erwartete Defizit von 16 Milliarden Euro geschlossen werden soll. Damit wird offenbar eine von der Regierung selbst festgelegte Höchstgrenze der Sozialabgaben der Versicherten überschritten.
Bundes-Gesundheitsminister Jens Spahn und Bundesfinanzminister Olaf Scholz erwarten laut einem kürzlich erschienenen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) für 2021 bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Finanzierungslücke von etwa 16 Milliarden Euro. Diese sei durch die Wirtschaftskrise und höhere Gesundheitsausgaben als Folge der Coronapandemie verursacht. Nun haben sich die Minister geeinigt, wie die Lücke geschlossen werden soll, schreibt die FAZ.
Demnach steuert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) fünf Milliarden Euro Bundesmittel bei. Acht Milliarden Euro sollen aus den Rücklagen der Krankenkassen, den Trägern der GKV, entnommen werden. Die restlichen drei Milliarden Euro sollen die Versicherten über den jeweils kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zahlen.
GKV-Beiträge sollen um 0,2 Prozent steigen
Es gilt: Während der allgemeine Beitragssatz für alle Krankenkassen aktuell bei 14,6 Prozent liegt, kann der Zusatzbeitragssatz normalerweise von jeder Krankenkasse je nach Finanzlage individuell festgelegt werden. Im bundesweiten Durchschnitt verlangen die Krankenkassen aktuell rund 1,1 Prozent Zusatzbeitragssatz, das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen insgesamt jeweils 7,85 Prozent vom Bruttolohn als gesetzliche Krankenversicherungs-Beiträge. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll laut dem Zeitungsbericht nun um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent steigen.
Damit steigt auch insgesamt der Anteil der Ausgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen für alle Sozialversicherungen wie gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung.
Der Beitragsanteil beträgt aktuell für die GKV mit Zusatzbeitrag im Schnitt 15,7 Prozent, für die soziale Pflegeversicherung 3,05 Prozent (ohne Kind 3,3 Prozent), für die gesetzliche Rentenversicherung 18,6 Prozent und für die gesetzliche Arbeitslosen-Versicherung 2,4 Prozent. Das ergibt einen Anteil der Sozialversicherungs-Ausgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber insgesamt von 39,75 Prozent bei Arbeitnehmern mit Kind und von 40,0 Prozent bei Arbeitnehmern ohne Kind – hier muss der Arbeitnehmer für die soziale Pflegeversicherung 0,25 Prozent zusätzlich zahlen.
Gesamtbelastung für Kinderlose über festgelegte Höchstgrenze
Bisher hieß es im Webauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit: „Die Bundesregierung hat sich in Ihrem Konjunkturprogramm ferner darauf verständigt, dass zur Vermeidung einer Belastung von Arbeitnehmern und Betrieben die Sozialversicherungs-Abgaben in den Jahren 2020 und 2021 eine Grenze von 40,0 Prozent der Löhne und Gehälter nicht überschreiten sollen. In welchem Umfang dafür im Jahr 2021 zusätzliche Bundesmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung bereitgestellt werden müssen, wird im Herbst zu entscheiden sein.“
Nun ist dem genannten Zeitungsbericht zu entnehmen, dass im „Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge“ die Gesamtbelastung der Sozialbeiträge für 2021 mit 39,95 Prozent angegeben werde. Bezieht man den Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung mit ein, betrage die tatsächliche Belastung 40,2 Prozent und liege damit über der festgelegten Höchstgrenze, rechnet die FAZ vor.
Wie teuer es tatsächlich wird, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Aktuell liegt der individuelle Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse zwischen 0 und 2,7 Prozent, wie das Webportal des GKV-Spitzenverbandes belegt.