Ein Unfall im Straßenverkehr kann jedem passieren. Dann ist es wichtig zu wissen, was in welcher Reihenfolge zu tun ist. Nichtstun ist übrigens immer falsch und kann empfindlich bestraft werden.
Das kleine Einmaleins nach einem Verkehrsunfall
29.4.2019 (verpd) Niemand rechnet damit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden oder als einer der Ersten an eine Unfallstelle zu kommen. Da es aber jedes Jahr Millionen von Verkehrsunfällen gibt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dies über kurz oder lang jedem passiert. Dann ist es wichtig zu wissen, wie man sich richtig verhält. Dies reduziert das Risiko und die Gefährdung für alle Beteiligten, verhindert weitere Schäden, hilft den Verletzten und erleichtert, sofern die Vor-Ort-Dokumentierung des Unfalles korrekt erfolgt, auch die Schadenabwicklung.
Allein im Januar 2019 nahm die Polizei hierzulande rund 212.400 Straßenverkehrsunfälle auf, so das Statistische Bundesamt. Die Zahl liegt damit 1,8 Prozent höher als im gleichen Monat des Vorjahres. Insgesamt ereigneten sich in den letzten zwei Jahren jeweils über 2,6 Millionen polizeilich erfasste Unfälle. Das sind im Schnitt über 7.200 polizeilich gemeldete Unfälle jeden Tag. Die Wahrscheinlichkeit ist daher hoch, dass man als Verkehrsteilnehmer irgendwann an einem Unfall beteiligt ist oder hinzukommt.
Dann gilt es richtig und schnell zu handeln, egal ob als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger. Übrigens: Nichtstun kann folgenreich sein. Denn wer einen Unfall verursacht und von der Unfallstelle flüchtet, begeht eine Straftat, die zu einer Geldstrafe, Punkten im Flensburger Fahreignungsregister, Fahrverbot oder Führerscheinentzug führen kann. Auch wer einen Unfall bemerkt, egal ob als Unbeteiligter oder Unfallbeteiligter, aber Verletzten nicht hilft, kann wegen unterlassener Hilfeleistung rechtlich belangt werden.
Sieben wichtige Schritte
Die sieben wichtigsten Schritte, die man als Unfallbeteiligter oder Ersthelfer, der an eine Unfallstelle kommt, befolgen sollte, sind: Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Polizei und Rettungsdienst alarmieren, Beweise sichern, Dokumentieren des Unfalls und der Angaben aller Beteiligten, Unfallstelle räumen und den Unfall beziehungsweise Unfallschaden der Versicherung melden.
Um die Unfallstelle abzusichern und auch um alle Beteiligten zu schützen, ist, wenn man mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, das Warnblinklicht und bei Dunkelheit zusätzlich die Beleuchtung anzuschalten. Dadurch erkennen die anderen Verkehrsteilnehmer schneller, dass hier etwas passiert ist. Vor dem Verlassen des Fahrzeugs sollte die Warnweste angelegt werden. Danach ist das Warndreieck aufzustellen und zwar an einer gut sichtbaren Stelle in rund 100 Meter Entfernung auf Landstraßen beziehungsweise in circa 200 Meter Entfernung auf Autobahnen.
Erst nachdem der Unfallort abgesichert ist, kümmert man sich um die Verletzten, anderenfalls gefährdet man sich und andere. Erste Hilfe sollte jeder leisten können. Wer allerdings nicht (mehr) weiß, wie eine stabile Seitenlage oder eine Beatmung durchzuführen ist, sollte sein Wissen in einem entsprechenden Kurs auffrischen. Angeboten werden diese von Hilfs- und Rettungsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser Hilfsdienst oder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft.
Wenn die Polizei unverzichtbar ist
Wenn Personen verletzt wurden, sollte stets der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 – diese Nummer funktioniert auch mit dem Handy – informiert werden. Bei der Meldung sollte man folgende W-Fragen beantworten können: Wer meldet? Wo geschah es? Was ist passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Art von Verletzungen? Zudem sollte man warten, ob es noch Rückfragen gibt.
Die gleichen Fragen sollte man beantworten, wenn man den Unfall der Polizei – Notrufnummer 110 – meldet. Bei Unfällen mit Verletzen ist immer die Polizei zu informieren. Doch auch bei Unfällen mit hohem Sachschaden, wenn man vermutet, dass Unfallbeteiligte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist, sollte die Polizei geholt werden. Grundsätzlich kann man jeden Unfall melden, denn die Polizei entscheidet nach dem Opportunitätsprinzip, ob sie am Unfallort erscheint oder nicht.
Polizei und Rettungsdienst können auch über eine der Notrufsäulen, die entlang der Autobahnen stehen, angefordert werden. Tipp: Schreiben Sie bei einer Unfallaufnahme durch die Polizei den Namen des ermittelnden Beamten und dessen Dienststelle auf. So lassen sich Rückfragen leicht klären.
Schaden dokumentieren und melden
Mithilfe des Europäischen Unfallberichts, der eigentlich in jedem Handschuhfach liegen sollte, ist sichergestellt, dass bei der Dokumentation des Unfalles nichts Wichtiges vergessen wird. Er ist beim Kfz-Versicherer erhältlich, kann aber auch bei der GDV Dienstleistungs-GmbH online kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden. Außerdem sollten die Unfallstelle sowie die beschädigten Fahrzeuge aus unterschiedlichen Positionen – Detailaufnahmen sind ebenfalls hilfreich – fotografiert werden. Erst danach kann die Unfallstelle geräumt werden.
Am Unfallort sollten keine Schuldeingeständnisse abgegeben werden. Als Unfallbeteiligter ist der Unfall umgehend – spätestens innerhalb einer Woche – der eigenen Kfz-Versicherung zu melden; auch wenn man keine Schuld hat. Denn die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Als Beteiligter kann man den Unfall direkt bei der Kfz-Versicherung des vermeintlichen Unfallverursachers melden. Mithilfe des Kennzeichens des Unfallgegners lässt sich beim Zentralruf der Autoversicherer (Telefon 0800 2502600 oder +49 40 300330300) dessen Kfz-Versicherer eruieren.
Eine Zusammenfassung von Tipps zur Kfz-Versicherung und zum Handeln bei Unfällen enthält die Broschüre „Versicherungen für Kraftfahrzeuge“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Die wichtigsten Schritte bei Unfällen zeigt zudem der vom Innenministerium von Baden-Württemberg herausgegebene Ratgeber „Was geschieht, wenn’s passiert ist?“. Hilfreich bei Auslandsunfällen ist die ebenfalls downloadbare Broschüre „Unfall im EU-Ausland“ des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (EVZ).