LEISTUNGEN
FÜR PRIVATKUNDEN
Versicherung gegen die Haftpflichtgefahren aus der Eigenschaft als Bauherr. Voraussetzung ist, dass Planung, Bauleitung, und Bauausführung an Dritte vergeben sind. Während der Dauer der Bauarbeiten werden Ansprüche aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten des Bauherrn als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks versichert.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Zweig der Technischen Versicherung (TV), der als Sachversicherung sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern Versicherungsschutz bei der Durchführung von Bauleistungen bietet. Versicherte Sachen sind die im Versicherungsschein bezeichneten Bauleistungen. Die Bauleistungsversicherung bietet eine Allgefahrendeckung mit Ausnahme solcher Risiken, die ausdrücklich ausgeschlossen sind. Als Schäden im Sinne der Bauleistungsversicherung gelten unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Form der Privaten Rentenversicherung. In der Versicherungspraxis werden die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und die Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung unterschieden. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf nicht absehbare Zeit nicht imstande ist, seinen Beruf auszuüben.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Besonderes Augenmerk ist bei den unterschiedlichen Anbietern auf eventuelle Verweisungsklauseln (abstrakte und konkrete Verweisung) zu richten.
Für Beamte ist die Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel, die gegebenenfalls auch bei Teildienstunfähigkeit leistet, sowie im Bedarfsfall die Vereinbarung der speziellen Dienstunfähigkeitsklausel.
Versicherungsart der Haftpflichtversicherung, die Versicherungsschutz gegen das sich aus dem Betreiben einer Photovoltaikanlage ergebenden Haftpflichtrisiko bietet. Zum Beispiel dann, wenn jemand durch herunterfallende Teile verletzt wird, wenn benachbarte Häuser beschädigt werden oder Ihr Strom beim Einleiten in das Netz des Energieversorgers einen Netzschaden verursacht.
(englisch: schlimme Leiden), Versicherungsart der Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung nicht nur im Todes- oder Erlebensfall, sondern auch im Krankheitsfall erbracht wird. Voraussetzung ist, daß der Versicherte an einer schweren Krankheit wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, leidet.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Je nach Anbieter wird die Leistung auch bei weiteren schweren Erkrankungen gemäß dessen Definition fällig. Die 3D-Police kann eine Ergänzung oder Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern diese z.B. aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht abgeschlossen werden kann, darstellen.
Versicherung von Glasscheiben und anderen Gegenständen gegen Zerbrechen auf der Rechtsgrundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGlB).
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Art der Haftpflichtversicherung, die Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken aus Haus-und Grundbesitz bietet.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Zweig der Schadenversicherung, der Versicherungsschutz für Gegenstände des Hausrats gegen eine Mehrzahl von Gefahren bietet versicherte Gefahren:
a) Brand, b) Blitzschlag, c) Explosion, d) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, e) Einbruchdiebstahl , f) Raub, g) Vandalismus *, h) Leitungswasser, i) Sturm, j) Hagel.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
*nach Einbruchdiebstahl (Kommentar des Verfassers)
Sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes bietet u.a. die Elementarschadenversicherung.
Versicherungszweig, der begrifflich die Versicherungsarten
Sie ist Pflichtversicherung für den Fahrzeughalter, um den Schutz der Verkehrsopfer sicherzustellen.
Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Kraftfahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile einschließlich Fahrzeug- und Zubehörteile nach der Fahrzeugteileliste.
Nach Deckungsumfang begrenzte Versicherungsart der Fahrzeugversicherung und damit Ausschnittversicherung der Fahrzeugvollversicherung. Versicherungsschutz besteht bei Brand oder Explosion, Entwendung (Entwendungsschaden), insbesondere Diebstahl, bei bestimmten Elementarereignissen (Sturm, Hagel, Blitzschlag…) sowie bei Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild (je nach Anbieter Ausweitung auf Tiere aller Art)
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Kraftfahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile einschließlich Fahrzeug- und Zubehörteile nach der Fahrzeugteileliste.
Alle Gefahren, die unter die Fahrzeugteilversicherung fallen, sowie Schäden durch Unfall und mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
Der Fahrzeugschutzbrief bietet umfassende Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl von Fahrzeug samt Anhänger. Im Ausland leistet der Schutzbrief oft auch bei Erkrankung, Todesfall oder persönlicher Notlage. Der Schutzbrief kann in vielen Fällen zusammen mit einer bestehenden Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden.
Die Fahrerschutz-Versicherung ergänzt die Kfz-Haftpflicht und versichert die Personenschäden des Fahrers bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen. Entschädigt werden unter anderem:
- Kosten für Verdienstausfall,
- Schmerzensgeld
- Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- im Todesfall des berechtigten Fahrers Leistungen an nahe Angehörige (z.B. Witwen-/Waisenrente)
Gedeckt sind Unfälle, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie Abstellen des Kraftfahrzeuges stehen.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Versicherung von Risiken, die in Zusammenhang mit Krankheit, Krankheitsvorsorge und Schwangerschaft auftreten. Die Krankenversicherung ist organisiert in Gestalt der gesetzlichen oder sozialen Krankenversicherung (GKV) bzw. der privaten Krankenversicherung (PKV).
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Die 1883 eingeführte GKV ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Sie soll es dem Versicherten und seinen Familienangehörigen ermöglichen, ausreichende Hilfe durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln in Anspruch zu nehmen.
Zweig der Personenversicherung im Rahmen der Individualversicherung. Sie ist ebenso wie die GKV durch den außerordentlichen Anstieg der Heilbehandlungskosten gekennzeichnet. Im Rahmen der PKV werden folgende Versicherungsarten angeboten:
a) Krankheitskostenversicherung, b) Zusatzversicherung, c) Krankentagegeldversicherung, d) Krankenhaustagegeldversicherung, e) Auslandreisekrankenversicherung, f) Pflegekrankenversicherung
Lebensversicherung, zusammenfassende Bezeichnung für diejenigen Versicherungsarten- und -formen, bei denen sich das Risiko aus der ungewissen Dauer des menschlichen Lebens und der daraus erwachsenden Unsicherheit für den Lebensplan eines Menschen ergibt. Die wichtigsten in diesem Rahmen von der Lebensversicherung gedeckten Risiken sind der Tod (Todesfallrisiko) und die ungewissen Lebensdauer (Erlebensfallrisiko).
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Rentenversicherung, Versicherung, bei der die Versicherungsleistungen in regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen (Renten) erfolgen.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Arten, z.B.: Gesetzliche Rentenversicherung (als Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung), Private Rentenversicherung, Riesterrentenversicherung, Basis- / Rüruprentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge.
Hierbei handelt es sich um ein Kombiprodukt, welches Leistungen bei z.B. Unfallinvalidität, Organkonzept (inkl. Krebs), Verlust von Grundfähigkeiten, Feststellung einer Pflegestufe bietet.
In den Formen:
Gesetzliche Pflegeversicherung
Art der Privaten Krankenversicherung zur Abdeckung des finanziellen Risikos der Pflegebedürftigkeit.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Es wird ein vereinbartes Pflegetagegeld gezahlt, durch das Mittel auch für den Fall zur Verfügung gestellt werden, dass die häusliche Pflege durch Familienangehörige durchgeführt wird, die keine besonderen Kosten nachweisen können oder wollen.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Nachgewiesene Pflegekosten werden zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Art der Privaten Rentenversicherung, die seit 1986 von den Lebensversicherern zur finanziellen Abdeckung des Risikos der Pflegebedürftigkeit angeboten wird. Die Leistungspflicht besteht unabhängig davon, ob die versicherte Person in einem Pflegeheim oder zu Hause gepflegt wird. (auch bei Pflege durch Familienangehörige)
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Form der Elektronikversicherung ggf. mit Ertragsausfallversicherung. Die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung leistet finanziellen Ausgleich bei Schäden an der Photovoltaikanlage. Der anzugebende Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zzgl. der Bezugskosten – z.B. Kosten für Fracht und Montage.
Sinnvolle Ergänzung: Montageversicherung bei der Errichtung der Solaranlage.
Wichtige und weit verbreitete Versicherungsart der allgemeinen Haftpflichtversicherung. Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt das Haftpflichtrisiko aus privaten Betätigungen.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Erweiterungsmöglichkeiten:
Diensthaftpflicht, Dienstfahrzeug- und Regress-Haftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht für bestimmte Beamte / Angestellte im öffentlichen Dienst.
Zweig der Schadensversicherung mit der Aufgabe die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen und die ihm hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Die Rechtsschutzversicherung wird aufgrund der früher bestehenden Spartentrennung überwiegend von Spezialversicherern betrieben.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Die Private Rechtsschutzversicherung unterscheidet verschiedene Versicherungsarten, z.B.: Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Immobilien-, Spezial-Straf-Rechtsschutz
Sammelbezeichnung für bestimmte, vor allem im Zusammenwirken mit Reiseveranstaltern angebotene Versicherungen: Reisegepäckversicherung, Reise- Rücktrittskostenversicherung*, Reiseunfallversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
*Die Reise-Rücktrittskostenversicherung sollte auch eine Reiseabbruchversicherung beinhalten (Kommentar des Verfassers).
Besondere Form der Kleinlebensversicherung zur Deckung der Bestattungskosten im Todesfall.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
z.B.: Jagdhaftpflichtversicherung, Bootshaftpflichtversicherung, Bootskaskoversicherung, Tierkrankenversicherung, Tier-OP-Versicherung, Tierlebensversicherung usw.
Versicherungsart der Haftpflichtversicherung, die Versicherungsschutz gegen das sich aus der Tierhaltung ergebende Haftpflichtrisiko bietet.
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Versicherung, die Schutz gegen die Folgen von Unfällen bietet.
Zweig der Sozialversicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Zweig der Personenversicherung, die gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen schützt. Auch bei Fehlen einzelner Merkmale des Unfallbegriffs wird in bestimmten Fällen Versicherungsschutz gewährt (Kraftanstrengungen, wie Zerrungen, Zerreißungen, Verrenkungen, Infektionen, …
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Im Rahmen einer Privaten Unfallversicherung können z.B. folgende Leistungsarten vereinbart werden: Invaliditätssumme, Invaliditätsrente, Todesfallsumme, Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Bergungskosten, kosmetische Operationen, Kurkostenbeihilfe.
Verbundene Wohngebäudeversicherung. Zweig der Schadenversicherung, der Versicherungsschutz für Wohngebäude gegen eine Mehrzahl von Gefahren bietet.
a) versicherte Sachen: Versichert sind das Gebäude mit den Gebäudebestandteilen und Zubehör.
b) versicherte Schäden und Kosten: Neben den Schäden an den versicherten Sachen sind gedeckt: Aufräumungskosten, Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten…
c) versicherte Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall- oder Absturz bemannter Flugkörper, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Rohrbruch, Frostschaden…
Quelle: Gabler Versicherungslexikon, 1994
Sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes bietet u.a. die Elementarschadenversicherung.
Als Versicherungswerte können vereinbart werden: Gleitender Neuwert, Neuwert, Zeitwert, Gemeiner Wert.
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