In welchen Fällen ein Trainer Schmerzensgeld und Schadenersatz muss, wenn er beim Training in einer Wettkampfsituation einen Schüler versehentlich verletzt, zeigt ein Gerichtsurteil.

Wann ein Sporttrainer für Verletzungen eines Schülers haftet

30.9.2024 (verpd) Behauptet ein Schüler, während eines Kampfsporttrainings durch einen Schlag seines Trainers erheblich verletzt worden zu sein, ist es seine Sache zu beweisen, dass nicht auch eine andere Ursache Auslöser für seine Verletzung gewesen sein kann. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München II hervor (14 O 244/20).

Eine 13-Jährige war kurz vor Ende eines Taekwondo-Trainings im Sparring in Wettkampfhaltung gegen ihren 20 Kilogramm schwereren Trainer angetreten. Im Verlauf des Sparrings führte der Lehrer sein Bein mit einem schnellen Schnappschritt (Taekwondo Dolyo-chagi) zum Kopf der Schülerin. Dabei traf er sie mit dem Spann seines Fußes.

Kampfsportlehrer für Verletzung verantwortlich?

Die Schülerin behauptete, bei dem Vorfall einen Riss in einer zum ersten Halswirbel gehörenden Sehne erlitten zu haben. Sie verklagte ihren Lehrer daher auf die Zahlung von Schadenersatz sowie eines Schmerzensgeldes.

Der Kampfsportlehrer bestritt jedoch, für die Verletzung der 13-Jährigen verantwortlich zu sein. Denn in der Folgezeit des Trainings sei es zu weiteren Stürzen der Schülerin unter anderem mit ihrem Fahrrad gekommen. Ihre Verletzung habe sie sich daher ebenso gut dabei zuziehen können.

Schülerin nicht bewusstlos

Auch das Landgericht München II war nicht davon überzeugt, dass die Verletzung des Mädchens auf den Trainingszwischenfall zurückzuführen war. Denn nach der Aussage eines Gutachters wäre nur ein massiver Schlag beziehungsweise Tritt dazu geeignet gewesen, die Verletzung herbeizuführen.

Von einem derartigen Geschehen könne jedoch nicht ausgegangen werden. Denn die Schülerin sei nach dem Schlag nachweislich nicht bewusstlos gewesen.

Fehlender Beweis

Im Übrigen hätte den Trainer nur dann eine Haftungsverpflichtung getroffen, wenn er den Schlag regelwidrig oder fehlerhaft ausgeführt hätte. Das habe die beweispflichtige Klägerin aber nicht nachweisen können.

Es habe auch keine Anzeichen dafür gegeben, dass der Schlag nicht hätte von ihr abgewehrt werden können. Die Beteiligten hätten außerdem Schutzkleidung getragen. Auch das spreche gegen die Wahrscheinlichkeit einer schweren Verletzung.

Wie der Fall zeigt, haftet nicht immer ein anderer für einen erlittenen Unfallschaden. Damit zumindest eine finanzielle Absicherung bei möglichen Unfallfolgen wie eine dauerhafte Gesundheitsschädigung besteht, ist es für jeden Einzelnen sinnvoll, sich privat zu versichern. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen wie eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- und/oder auch eine Krankentagegeld-Versicherung an.