Jedes Jahr verunfallen mehrere zehntausend Bürger hierzulande so schwer beim Ski- oder Snowboardfahren, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Dabei gibt es einiges, was der einzelne Wintersportler tun kann, um seine Unfallgefahr möglichst klein zu halten.
Unfallfrei durch die Skisaison
5.12.2022 (verpd) Nicht alle Wintersportler kennen die Regeln, die auf der Skipiste einzuhalten sind. Dabei minimiert neben einer guten Kondition, einem guten Fahrkönnen und einer zweckmäßigen Sicherheitsausrüstung insbesondere auch das richtige Verhalten auf der Piste das Unfallrisiko. Was dabei zu beachten ist.
In jeder Skisaison verletzen sich zwischen 36.000 und 46.000 Skifahrer hierzulande so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Dies geht aus den letzten drei Skiunfallstatistiken der Stiftung Sicherheit im Skisport (SIS) hervor, die unter anderem durch den Deutschen Skiverband e.V. (DSV) gegründet wurde. Doch als Wintersportler kann man bereits im Vorfeld sein eigenes Unfall- und Verletzungsrisiko minimieren. So sollte man grundsätzlich nur Ski fahren, wenn man körperlich fit ist.
Wer bereits Wochen vor der ersten Abfahrt mit Sport und spezieller Skigymnastik sein Gleichgewicht sowie die Kraft, Kondition, Dehnfähigkeit und Körperbeherrschung stärkt, beugt Stürzen und Verletzungen wie Bänderdehnung und Muskelzerrung vor. Andererseits gilt: Wer gesundheitlich angeschlagen, müde, überanstrengt oder gar betrunken Ski fährt, erhöht sein Unfallrisiko, da dadurch unter anderem das Reaktions- und Urteilsvermögen gestört ist.
Die passende Skiausrüstung
Wichtig für die eigene Sicherheit ist zudem eine sinnvolle und gut gewartete Skiausrüstung. Dazu gehören unter anderem gut gewachste Skier, passende Skischuhe, eine auf die Person eingestellte und funktionierende Skibindung sowie ein Skihelm. Letzteres reduziert das Kopfverletzungsrisiko bei Stürzen erheblich. Die Skibrille sollte vor UV-Strahlen schützen, eine Anti-Beschlag-Beschichtung vorweisen und aus bruch- sowie splitterfestem Kunststoff bestehen.
„Ein Großteil der Skiunfälle passiert aufgrund von Wahrnehmungsfehlern! Skifahrer stürzen, weil sie Buckel oder ähnliche Hindernisse nicht rechtzeitig erkennen und die Situation nicht richtig einschätzen können. Zwei Dinge sind für die Funktion der Skibrille grundlegend: die UV-Beschichtung und die Anti-Beschlag-Beschichtung“, betont auch Andreas König, SIS-Geschäftsführer.
Immer häufiger wird auch Skikleidung mit Protektoren für den Rücken und für andere Körperstellen angeboten. Auch damit lässt sich das Verletzungsrisiko minimieren. Zudem sollte die Skiausrüstung nicht zu alt sein.
Die SIS-Experten raten, spätestens nach acht bis zehn Jahren Ski, Skischuhe, Bindungen, Helme, Protektoren und Skibrillen zu ersetzen. Denn der häufig auch altersbedingte Materialverschleiß kann die Sicherheit und Schutzwirkung der Ausrüstung beeinträchtigen. Mehr Tipps rund um die Skiausrüstung enthält der SIS-Webauftritt.
Verhaltensregeln für Skifahrer
Auf der Piste selbst sind die zehn Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verband FIS von Ski- und Snowboardfahrern einzuhalten. Anderenfalls droht zwar kein Bußgeld, aber man verstößt gegen die üblichen Sorgfaltspflichten. Kommt es deswegen zu einem Unfall, muss
man nicht nur für den dabei angerichteten Schaden eines anderen haften, also einen Schadenersatz sowie eventuell ein gefordertes Schmerzensgeld zahlen, sondern es drohen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Daher sollten die folgenden FIS-Regeln unbedingt eingehalten werden:
▪ Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder nehmen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
▪ Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
▪ Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
▪ Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
▪ Einfahren, anfahren und hangaufwärts fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wiederanfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
▪ Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
▪ Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
▪ Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
▪ Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
▪ Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Kostenschutz bei Unfällen
Generell gilt: Auch wer als Wintersportler nur versehentlich einen Unfall verursacht, haftet laut Gesetz in voller Höhe dafür. Das gilt beispielweise, wenn ein Skifahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und mit dem Vorausfahrenden kollidiert. Als Unfallverursacher muss man unter anderem für die beschädigte Skiausrüstung, die unfallbedingten Behandlungskosten und Verdienstausfälle, aber auch für mögliche Schmerzensgeld-Forderungen des Geschädigten aufkommen.
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch ein fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Die Versicherungspolice gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboarden, Eislaufen und Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen.
Wer selbst einen Unfall erleidet, für den kein anderer haftet, der trägt ohne eine private Absicherung zum Beispiel durch eine private Unfall- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung ein hohes Kostenrisiko. Die gesetzliche Kranken-, Pflege- und/oder Rentenversicherung decken die durch einen Unfall verursachten Folgekosten, zum Beispiel für einen behindertengerechten Wohnungsumbau, oder mögliche unfallbedingte Einkommensverluste, wenn überhaupt, nur zum Teil ab.